Shotokan Karate seit 1987


 
 

 

Sie wollen Mitglied werden? Gerne! Das Formular zur Anmeldung im Verein finden Sie *hier* als pdf-Datein zum Download.

 

Die Jahreshauptversammlung des Budokan Linz e.V. vom 19.04.2009 hat mit sofortiger Wirkung folgende Beitragssätze beschlossen:
  1. Kinder bis zum 13. Lebensjahr monatlich: 4,00 Euro  

  2. Jugendliche ab 14 bis unter 18 Jahren, Schüler, Lehrlinge, Wehr- und Zivildienstleistende monatlich: 7,00 Euro

  3. sonstige Mitglieder ab vollendetem 18. Lebensjahr monatlich: 9,00 Euro

 

Hinzu kommt ein Jahresbeitrag für den Deutschen Karateverband (DKV). Dieser beträgt:

  1. Kinder bis zum 13. Lebensjahr jährlich: 18,00 Euro
  2. alle übrigen Mitglieder ab 14 Jahre jährlich: 23,00 Euro

Zusätzlich müssen für die Erstausstellung eines Karatepasses einmalig 10,00 Euro gezahlt werden.

 

Daraus ergibt sich folgende Beitragstabelle (bei halbjährlicher Zahlung wird der Verbandsbeitrag im Januar mit abgebucht):

 
 

Halbjährlich

jährlich
Pass
 
1 Januar
1 Juli
1 Januar
einmalig

Kinder bis 13 Jahre

42,00 €
24,00 €
66,00 €
+ 10,00 €
Jugendliche etc.
65,00 €
42,00 €
107,00 €
+ 10,00 €
Erwachsene ab 18 Jahren
77,00 €
54,00 €
131,00 €
+ 10,00 €

 

Sind mehrere Angehörige einer Familie im steuerrechtlichen Sinne Mitglieder von Budokan Linz e.V., so zahlt nur das älteste Mitglied bzw. das Mitglied mit dem höchsten Vereinsbeitrag den vollen Beitragssatz. Alle anderen Familienmitglieder zahlen jeweils 50% ihres Beitrages. Der jährliche Verbandsbeitrag bleibt von dieser Regelung unberührt.

Der Besitz des Karatepasses ist vom Verband vorgeschrieben. Ohne gültigen Pass ist keine Prüfung und kein Besuch von Lehrgängen möglich. Bei Erstanmeldungen also mit dem Anmeldeformular immer ein Passbild mit abgeben und die einmalige Passgebühr von 10,00 Euro (ab 01.01.2015) wird zusammen mit dem Beitrag abgebucht!

In begründeten Einzelfällen besteht die Möglichkeit einer Beitragsermäßigung, die allerdings vom Gesamtvorstand geprüft und genehmigt werden muss.
Der Vorstand bittet um bargeldlose und pünktliche Zahlungen (Januar/Juli). Barzahlungen werden nur in genehmigten Ausnahmefällen und ausschließlich vom Schatzmeister Ulrich Weißenfels entgegen genommen.

 

Kündigung der Mitgliedschaft

Gemäß § 3 Abs.2 der Vereinssatzung ist eine Kündigung der Mitgliedschaft unabhängig von der Zahlungsweise (jährlich/ halbjährlich) zum Ende eines Kalenderhalbjahres (30.06. und 31.12.) unter Einhaltung einer Frist von 6 Wochen möglich. Die Kündigung richtet sich in schriftlicher Form an den 1. Vorsitzender.

 

Probleme bei der Kündigung

Sollten sich aus irgendeinem Grund Probleme bei der Zahlung ergeben (z.B. Konto nicht ausreichend gedeckt, Höhe des Beitrages unklar, Fragen zum Beitrag, ...) bitten wir Sie, NICHT einfach den abgebuchten Betrag ohne Rückfrage zurückzubuchen, sondern mit dem Schatzmeister Ulrich Weißenfels Kontakt aufzunehmen (unter  schatzmeister [at] budokan-linz.com). Sind Sie der Ansicht, dass ein Betrag fehlerhaft abgebucht wurde, bitten wir zudem um einen schriftlichen Nachweis des abgebuchten Betrages (Kontoauszug etc.).

Bedenken Sie stets, dass für den Verein durch eine Rückbuchung zusätzliche Kosten seitens der Sparkasse entstehen, die wir an Sie weitergeben müssen
.

Wir behalten uns vor, Mitgliedern, die Beiträge ohne Kontaktaufnahme zurückbuchen und keine gültige Anschrift, E-Mail-Adresse oder Telefonnummer hinterlegt haben, die Mitgliedschaft zu entziehen.